Finanzielle Förderung im Stadtgebiet Frankfurt a/M möglich
Erneuerte Richtlinien zur energetischen Modernisierung

Meldung: Presseinfo der Stadt Frankfurt a/M, den 21. 07. 2014

 

 

Das „Frankfurter Programm zur energetischen Modernisierung des Wohnungsbestandes, Verbesserung des Wohnumfeldes und Stadtbildpflege“ hat sich bewährt und wurde von den Beteiliigten angenommen. Bis jetzt konnten in 46 Förderfällen zum Teil kombinierte Bauvorhaben zur Energieeffizienz (29), Barrierefreiheit (10), Wohnumfeldverbesserung (9) und Stadtbildpflege (3) mit städtischen Mitteln gefördert werden. Darüber hinaus bestehen derzeit rund 80 weitere Anfragen, die bisher noch nicht zu Anträgen geführt haben. 120 Anfragen mussten bisher abgelehnt werden, weil sich die Liegenschaften nicht im Fördergebiet befanden, 30 davon betrafen barrierefreie Maßnahmen.

Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat nun der Änderung der seit Ende des Jahres 2010 geltenden Richtlinien für das Förderprogramm zugestimmt. „Wenn es sich um umfassende Modernisierungsprojekte oder um Vorhaben zur Barrierefreiheit handelt, können wir künftig im ganzen Stadtgebiet und nicht nur in den bisher geltenden Ortsteilen fördern“, fasst Bürgermeister Olaf Cunitz die wichtigsten Änderungen zusammen. „Außerdem werden die Fördermöglichkeiten für die Herstellung von Barrierefreiheit verbessert.“ Nicht zuletzt wird der Titel des Programms geändert, der nunmehr lautet: „Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes. Richtlinien zur Förderung der energetischen Modernisierung, Verbesserung der Barrierefreiheit, und des Wohnumfeldes und der Stadtbildpflege

 

Synopse zur Änderung der Richtlinien zur Vergabe von Wohnungsbaumitteln im Frankfurter Programm zur energetischen Modernisierung des Wohnungsbestandes, Verbesserung des Wohnumfeldes und Stadtbildpflege

 

 

Kulturexpress ISSN 1862-1996

vom 22. Juli 2014