ECB und andere Notenbanken geben viertes Goldabkommen
der Zentralbanken bekannt |
Meldung: ECB, Frankfurt a/M, den 19. 05. 2014 |
Die Europäische Zentralbank,
die Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique, die Deutsche
Bundesbank, die Eesti Pank, die Central Bank of Ireland, die Bank of
Greece, die Banco de España, die Banque de France, die Banca d’Italia,
die Central Bank of Cyprus, die Latvijas Banka, die Banque centrale du
Luxembourg, die Bank Ċentrali ta’ Malta/Central Bank of Malta, De
Nederlandsche Bank, die Oesterreichische Nationalbank, die Banco de
Portugal, die Banka Slovenije, die Národná banka Slovenska, die Suomen
Pankki – Finlands Bank, die Sveriges Riksbank und die Schweizerische
Nationalbank geben mit dem 19. Mai das vierte Goldabkommen der
Zentralbanken (Central Bank Gold Agreement – CBGA) bekannt. Zur
Klarstellung der Absichten bezüglich ihrer Goldbestände geben die
Unterzeichner des vierten Goldabkommens der Zentralbanken folgende
Erklärung ab:
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Gold bleibt ein
wichtiger Bestandteil der Weltwährungsreserven.
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Die Unterzeichner
werden ihre Goldtransaktionen auch weiterhin so koordinieren, dass
Marktturbulenzen vermieden werden.
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Die Unterzeichner
erklären, dass sie gegenwärtig keine Pläne hegen, Gold in namhaftem
Umfang zu verkaufen.
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Diese Vereinbarung,
die am 27. September 2014 nach dem Auslaufen des gegenwärtigen
Abkommens in Kraft tritt, wird nach fünf Jahren überprüft.
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