ECB und andere Notenbanken geben viertes Goldabkommen der Zentralbanken bekannt

 Meldung: ECB, Frankfurt a/M, den 19. 05. 2014

Die Europäische Zentralbank, die Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique, die Deutsche Bundesbank, die Eesti Pank, die Central Bank of Ireland, die Bank of Greece, die Banco de España, die Banque de France, die Banca d’Italia, die Central Bank of Cyprus, die Latvijas Banka, die Banque centrale du Luxembourg, die Bank Ċentrali ta’ Malta/Central Bank of Malta, De Nederlandsche Bank, die Oesterreichische Nationalbank, die Banco de Portugal, die Banka Slovenije, die Národná banka Slovenska, die Suomen Pankki – Finlands Bank, die Sveriges Riksbank und die Schweizerische Nationalbank geben mit dem 19. Mai das vierte Goldabkommen der Zentralbanken (Central Bank Gold Agreement – CBGA) bekannt. Zur Klarstellung der Absichten bezüglich ihrer Goldbestände geben die Unterzeichner des vierten Goldabkommens der Zentralbanken folgende Erklärung ab:

  • Gold bleibt ein wichtiger Bestandteil der Weltwährungsreserven.

  • Die Unterzeichner werden ihre Goldtransaktionen auch weiterhin so koordinieren, dass Marktturbulenzen vermieden werden.

  • Die Unterzeichner erklären, dass sie gegenwärtig keine Pläne hegen, Gold in namhaftem Umfang zu verkaufen.

  • Diese Vereinbarung, die am 27. September 2014 nach dem Auslaufen des gegenwärtigen Abkommens in Kraft tritt, wird nach fünf Jahren überprüft.

 

Kulturexpress ISSN 1862-1996

vom 19. Mai 2014