Bundeskabinett beschließt EEG-Novelle

Holzenergie unzureichend berücksichtigt - die Forderung nach Verbesserungen beim EEG bleibt weiterhin bestehen

Meldung: AGDW, Berlin, den 09. April 2014

„Beim Kabinettsbeschluss zur Reform des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) ist Holz als wichtigster, nachhaltiger Energieträger unzureichend berücksichtigt“, sagt Philipp zu Guttenberg, Präsident der AGDW. Konkret, so zu Guttenberg, sei die Flexibilitätsprämie für Holzenergieanlagen zu erweitern. Zudem hält der Waldeigentümerpräsident die Begrenzung für Holz als Energieträger neuer Biomasseheizkraftwerke für nicht angemessen. Holz sei CO2 neutral und aufgrund der hohen gesetzlichen Standards in Deutschland bei der heimischen Holzproduktion per se als erneuerbarer Energieträger nachhaltig. Zudem bringe dies auch keine landschaftlich ästhetischen Nachteile mit sich.

 

„Holz als nachwachsender Rohstoff des ländlichen Raums ist und bleibt auch zukünftig ein fester Bestandteil der Energieversorgung in Deutschland.“, so zu Guttenberg. Deshalb dürfe es bei der EEG-Novelle keine Benachteiligung von Holzheizkraftwerken bei der Kapazitätsplanung gegenüber anderen Technologien geben. Eine zusätzliche Belastung von Selbsterzeugern durch die EEG Umlage gefährde die Wettbewerbsfähigkeit der produzierenden Betriebe. Der Waldeigentümerpräsident appelliert an die Abgeordneten, im Gesetzgebungsverfahren zum EEG‚ vernünftig nachzubessern; denn ohne unseren heimischen, nachhaltig erzeugten Biorohstoff Holz sei die Energiewende nicht machbar.

 

 

Kulturexpress ISSN 1862-1996

vom 29. April 2014