Holzenergie unzureichend berücksichtigt - die
Forderung nach Verbesserungen beim EEG bleibt weiterhin bestehen |
Meldung: AGDW, Berlin, den 09.
April 2014 |
„Beim
Kabinettsbeschluss zur Reform des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG)
ist Holz als wichtigster, nachhaltiger Energieträger unzureichend
berücksichtigt“, sagt Philipp zu Guttenberg, Präsident der AGDW.
Konkret, so zu Guttenberg, sei die Flexibilitätsprämie für
Holzenergieanlagen zu erweitern. Zudem hält der Waldeigentümerpräsident
die Begrenzung für Holz als Energieträger neuer Biomasseheizkraftwerke
für nicht angemessen. Holz sei CO2 neutral und
aufgrund der hohen gesetzlichen Standards in Deutschland bei der
heimischen Holzproduktion per se als erneuerbarer Energieträger
nachhaltig. Zudem bringe dies auch keine landschaftlich ästhetischen
Nachteile mit sich.
„Holz als
nachwachsender Rohstoff des ländlichen Raums ist und bleibt auch
zukünftig ein fester Bestandteil der Energieversorgung in Deutschland.“, so zu Guttenberg. Deshalb dürfe es bei der EEG-Novelle keine
Benachteiligung von Holzheizkraftwerken bei der Kapazitätsplanung
gegenüber anderen Technologien geben. Eine zusätzliche Belastung von
Selbsterzeugern durch die EEG Umlage gefährde die Wettbewerbsfähigkeit
der produzierenden Betriebe. Der Waldeigentümerpräsident appelliert an
die Abgeordneten, im Gesetzgebungsverfahren zum EEG‚ vernünftig
nachzubessern; denn ohne unseren heimischen, nachhaltig erzeugten
Biorohstoff Holz sei die Energiewende nicht machbar.
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