Baurecht  -  Risikoversicherung

 

 

Weichenstellung für den Gebäudebereich - Bundeskabinett beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz  Weiter...

Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 den Gesetzentwurf zur Gebäudemodernisierung (GModG) beschlossen. Der vom Bundeswirtschaftsministerium und Bundesbauministerium eingebrachte Entwurf sieht eine Neuorientierung bei der Effizienz und der Modernisierung im Gebäudesektor vor. Der Entwurf orientiert sich an den Vorgaben des Koalitionsvertrages und der Eckpunkte der Verhandlungsgruppe zum GModG.Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche: „Wir ersetzen ein Gesetz, das viele Menschen verunsichert hat, durch eines, das auf Vertrauen, Technologieoffenheit und Machbarkeit setzt. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz machen wir Klimaschutz wieder alltagstauglich: weniger Ideologie, mehr Pragmatismus, mehr Planungssicherheit und mehr Freiheit für Eigentümer, Mieter und

 

 

 

Gebäudemodernisierungsgesetz: BVI warnt vor Praxislücken Weiter...

Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 den Entwurf für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verabschiedet. Dieses Gesetz ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) der vorherigen Regierung und wird als zentraler Kurswechsel in der Wärmepolitik betrachtet. Aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) werden. Das Bundeswirtschaftsministerium hat dafür einen Referentenentwurf vorgelegt, den der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. begrüßt: „Nach monatelangem Stillstand liegt endlich ein konkreter Vorschlag für das Gebäudemodernisierungsgesetz auf dem Tisch. Die Immobilienwirtschaft hat lange darauf gewartet

 

 

 

Architektenhaftung: Wer Prüfungen einschränkt, trägt das Risiko Weiter...

Wer beim Bauen oder Sanieren Kosten sparen möchte, indem er beispielsweise auf eine vollständige Vermessung oder bestimmte technische Prüfungen verzichtet, kann sich im Nachhinein nicht ohne Weiteres auf Planungsfehler berufen. Beschränkt ein Auftraggeber den Prüfauftrag bewusst, trägt er das damit verbundene Risiko selbst. So entschied das Oberlandesgericht Stuttgart in einem Urteil vom 17. Dezember 2024 (AZ: 10 U 38/24), wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de mitteilt. Das Gericht stellte klar, dass eine Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik vereinbart werden kann, wenn der Bauherr über die Konsequenzen informiert ist. In dem Verfahren ging es um die Sanierung eines Bestandsgebäudes mit Eigentumswohnungen.

 

 

 

Kurzer Drohnenflug zur Dachvermessung verletzt keine Anwohnerrechte  Weiter...

Mieter oder Eigentümer einer Dachgeschosswohnung können einen angekündigten Drohnenflug zur energetischen Dachsanierung nicht per Eilverfahren untersagen lassen. Wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de mitteilt, hat das Amtsgericht München den Antrag eines Bewohners auf eine einstweilige Verfügung mit Beschluss vom 5. Januar 2026 (AZ: 222 C 2/26) zurückgewiesen. Das Gericht bewertete den Drohneneinsatz als das „mildere Mittel” im Vergleich zu einer herkömmlichen Dachbegehung. In dem zugrunde liegenden

 

 

 

Neue Anforderungen für Arbeiten mit Asbest  Weiter...

Seit dem 19. Dezember gelten wesentliche Änderungen der Gefahrstoffverordnung. Die neuen Regelungen betreffen insbesondere Bau- und Handwerksbetriebe, die im Bestand tätig sind. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) informiert über die wichtigsten Neuerungen und unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung. Mit der jetzigen Novellierung der Gefahrstoffverordnung werden die Anforderungen an Tätigkeiten mit Asbest erweitert. Ziel ist die vollständige Umsetzung der europäischen Asbestrichtlinie in

 

 

 

Schneller bauen, aber mit Plan Weiter...

Mit Beschluss des Bundestags zum sogenannten „Bau-Turbo“ (§ 246e BauGB) sollen Wohnungsbauvorhaben künftig schneller und mit weniger bürokratischem Aufwand umgesetzt werden. Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) begrüßt das politische Ziel, mehr Wohnungen zu schaffen und Planungsverfahren zu beschleunigen. Warnt jedoch davor, wenn kurzfristige Deregulierung zulasten langfristiger Stadtqualität und funktionierender Infrastruktur gehen. „Wir brauchen Tempo im Wohnungsbau – aber wir dürfen dabei nicht den Kompass verlieren“, sagt Gerhard Greiner, Präsident der Architekten- und

 

 

 

HBO-Novelle bringt wichtige Impulse für den Wohnungsbau in Hessen  Weiter...

Der Hessische Landtag beschließt Novelle der Hessischen Bauordnung (HBO) im Rahmen des Baupakets I, wobei zahlreiche Anregungen der AKH eingeflossen sind – insbesondere die Stärkung des Bauens im Bestand, die Erleichterung von Dachausbauten und Aufstockungen sowie die vereinfachten Abweichungen nach § 73 HBO zur Förderung des Gebäudetyps E. „Mit der HBO-Novelle werden wichtige Schritte unternommen, um den Wohnungsbau in Hessen schneller, einfacher und zugleich flexibler zu machen“, erklärt Gerhard Greiner, Präsident der AKH.

 

 

 

Etat des Bundesbauministeriums weiter auf Wachstumskurs. Kabinett investiert Rekordgelder Weiter...

Nach dem Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 steigt der Etat des Bundesbauministeriums. Demnach hat das Bundeskabinett am Dienstag, 24.06. den zweiten Regierungsentwurf des Haushalts 2025, die Eckwerte des Haushalts 2026 sowie die Finanzplanung bis 2029 beschlossen. Der Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen steigt dabei von 6,7 Milliarden Euro in 2024 auf 7,4 Milliarden Euro in 2025 und auf 7,6 Milliarden Euro in 2026. In 2025

 

 

 

Kabinett beschließt Bau-Turbo: Ziel ist mehr Pragmatismus beim Wohnungsbau Weiter...

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung beschlossen. Damit erhalten die Kommunen die Möglichkeit, vor Ort flexibler zu bauen. Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen betont: "Mit dem Gesetzesentwurf zünden wir jetzt den Bau-Turbo. Aufstocken, Nachverdichten und Neubau, der Bau-Turbo beschleunigt und ermächtigt die Gemeinden vor Ort. Wenn alle wollen, geht es sehr schnell. So werden aus durchschnittlich fünf Jahren zwei Monate Planungszeit. Das

 

 

 

Novelle der HBO soll bessere rechtliche Rahmenbedingungen schaffen Weiter...

Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) begrüßt den von Hessens Wohnungsbauminister Kaweh Mansoori vorgelegten Gesetzentwurf für eine Novelle der Hessischen Bauordnung (HBO), mit der die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau in Hessen vereinfacht und mehr Innovationsoffenheit für Planung und Bau geschaffen werden sollen. Basierend auf den Vorschlägen der Expertenkommission Innovation im Bau, in der auch die AKH vertreten ist, wurde ein Gesetzesentwurf

 

 

 

Nach Insolvenz des Bauträgers die Anlage weiterhin errichten zu müssen  Weiter...

Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über ein Verfahren, in dem ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die (erstmalige) Errichtung der Wohnungseigentumsanlage verlangt. Verhandlungstermin am 20. September 2024 um 9.00 Uhr in Sachen V ZR 243/23 (Pflicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Errichtung der Anlage nach Insolvenz des Bauträgers?).

 

 

 

Kosten im Bauwesen – wasserdichte Honorarabrechnungen – Kommentar HOAI / C.H.Beck  Weiter...

Ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wurde schon 2015 eingeleitet. Hierbei wurde über die Abschaffung der HOAI debattiert. Dass es nicht so kam, ist eine Geschichte, die für sich erzählt werden kann. Zwar kam man zur Auffassung. dass der vom Gesetz- und Verordnungsgeber eingeschlagene Weg der „Herabstufung“ der HOAI 2021 auf eine unverbindliche Anordnung mit Orientierungscharakter sein sollte, die HOAI damit aber ihre Daseinsberechtigung gänzlich verloren hätte. Solche Überlegungen beruhten letztlich auf einem Unverständnis mit der tatsächlichen und rechtlichen Wirklichkeit. Denn Grundlagen der vertraglichen Regelungen der am Bau Beteiligten sind durch die Regelungen des neuen Bauvertragsrechts seit dem 1. Januar 2018 erheblich klarer dargestellt. Nicht nur, dass mit §

 

 

 

Architektenkammer fordert Steuerverbesserungen zur Belebung des Wohnungsbaus  Weiter...

Zur zwingend erforderlichen Belebung des Wohnungsbaus und der Baukonjunktur fordert die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) steuerrechtliche Verbesserungen in Form von Abschreibungen und reduzierte Steuersätze von der Politik. Die Baukrise sei nicht mehr zu leugnen. Anzeichen sind unterbrochene Lieferketten im Bauwesen und Druck auf den Wohnungsmarkt. Kammerpräsidentin Brigitte Holz erklärt: „Steuerrecht wirkt bedeutend rascher und unbürokratischer als Subventionen über Förderprogramme. Hier sind die Förderbedingungen

 

 

 

Sanierungskosten auf beteiligte Eigentümer übertragen bei gemeinschaftlicher Nutzung  Weiter...

Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. März 2024 auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts in zwei Verfahren über die Voraussetzungen entschieden, unter denen die Wohnungseigentümer für Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum eine von der bisherigen Kostenverteilung abweichende Kostentragung zulasten einzelner Wohnungseigentümer beschließen können. Der Kläger ist Mitglied der beklagten Gemeinschaft der

 

 

 

Abwicklung von Bauvorhaben (9.Aufl. 2023) Nachschlagewerk anschaulich strukturiert  Weiter...

Die Abwicklung von Bauvorhaben bedürfen oftmals aufwendiger Verfahren, was ausführlicher Vorbereitung bedarf, bevor ein Bauvorhaben umgesetzt, gebaut und schließlich fertig gestellt werden kann. Die Publikation unterstützt Architekten, Planer und Bauherren bei der Arbeit zur Vorbereitung, Planung und Umsetzung von Bauprojekten. Behandelt werden Grundstücksfragen, Entwurfsplanungen, Ausführung und Abnahme in elf Kapiteln bis zur Genehmigungsfähigkeit von Bauprojekten. Das geschieht ganz im Sinne der Leistungsphasen nach HOAI, wonach Leistungsbeschreibung, Bauvertrag, Bausausführung sowie Objektbetreuung und Dokumentation strukturiert in Kapiteln abgehandelt werden

 

 

 

Neue Wohngebäudeversicherung schließt Schutz gegen Naturgefahren immer mit ein  Weiter...

Klimaveränderung erfordert neue Produktantworten. Die Flutkatastrophe im Ahrtal zerstörte im Juni 2021 zigtausende von Häusern. Ohne Wohngebäudeversicherung mit Elementarschadendeckung standen Betroffene vor dem finanziellen Nichts. Mit ihrer neuen Wohngebäudeversicherung stellt die HUK-COBURG jetzt sicher, dass bei schweren

 

 

 

Neue Vorschriften beim Schornsteinbau  Weiter...

Seit dem 1. Januar 2022 gelten bei Neubauten für die Höhe und Positionierung der Schornsteinmündung von Festbrennstoff-Feuerungen neue Vorschriften. Hintergrund ist eine Änderung des §19 der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSch). Seit

 

 

 

Starkregen- und Flutschäden: Schadenersatz bei fehlender Elementarschadenversicherung Weiter...

Wann sich Geschädigte bei Versicherungsmaklern und Agenturen schadlos halten können. Bis zu 99 Prozent aller Gebäude auch in Hochwassergebieten wären versicherbar gewesen. Doch nur etwa 45 Prozent der Gebäude sind gegen

 

 

 

HOAI 2021. Rechtstext und praxisnahe Einführung aus dem Beuth Verlag  Weiter...

Zur vorliegenden Publikation der HOAI 2021 liegt im Beuth Verlag eine elektronische Fassung vor, die nach Eingabe eines dafür vorgesehenen Benutzer-Codes erworben werden kann. Die überarbeitete 3. Auflage des Rechtstextes in seiner gedruckten Fassung umfasst 323 Seiten. Das Handbuch ist in einem typischen Look für Rechtstexte aus dem Beuth Verlag gestaltet und ähnelt in seiner Aufmachung wissenschaftlichen Publikationen anderer Verlage wie etwa

 

 

 

BGH entscheidet über die Handhabung von Freiland-Photovoltaikanlagen Weiter...

Es geht hier um die Urteile vom 22. Oktober 2021 – V ZR 225/19, V ZR 8/20, V ZR 44/20 und V ZR 69/20. Der unter anderem für das Sachenrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich an diesem Tag in vier Parallelverfahren zu der Frage geäußert, unter welchen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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