Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) befragte Ende Januar ihre selbstständig tätigen Mitglieder zur wirtschaftlichen Lage der Planungsbüros. „Die Ergebnisse der Online-Umfrage sind ernüchternd: 63 Prozent der Büroinhaberinnen und Büroinhaber beurteilen die Geschäftslage als schlecht (21,4 Prozent) oder befriedigend (41,6 Prozent). Immerhin ein gutes Drittel (37,0 Prozent) schätzen die wirtschaftliche Lage ihres Büros als gut ein“, erklärte AKH-Präsident Gerhard Greiner.
Bei der Frage, wie sich die Auftragslage seit Beginn des Jahres 2023 verändert hat, stellen fast 60 Prozent der Befragten fest, dass sie die Entwicklung als deutlich (26,8 Prozent) oder leicht (31,5 Prozent) verschlechtert erleben. „Wir sehen mit Sorge, dass die AKH-Mitglieder im nächsten halben Jahr zum überwiegenden Teil keine Verbesserung erwarten“, fasste Greiner die Daten zusammen. Knapp 70 Prozent gehen davon aus, dass die Auftragslage unverändert bleibt (69,4 Prozent). Weitere 20,3 Prozent erwarten eine Verschlechterung. Rund ein Zehntel (10,3 Prozent) blickt positiv in die Zukunft und geht davon aus, dass die Auftragslage sich im nächsten halben Jahr verbessern wird.
Die schlechte Baukonjunktur hält an. Markant in Hessen: Mit 59 Prozent nannten hessische Architektinnen und Architekten steigende Baukosten am häufigsten als Grund für die Schwierigkeiten im gesamten Bausektor. Die verzögerte Erteilung von Baugenehmigungen wird mit 55,6 Prozent an zweiter Stelle als Ursache für den Abschwung genannt. In Hessen beklagen 48 Prozent der Befragten das Rückstellen oder Verzögern von Aufträgen. Abgesagte Aufträge sehen 32,8 Prozent als eine Herausforderung, mit der die Büros konfrontiert sind. Darüber hinaus fehlen bauausführende Betriebe, stellen knapp ein Drittel (29,2 Prozent) der Befragten fest.
Gefragt nach dringend erforderlichen Verbesserungsmaßnahmen der Politik nennen die hessischen Architektinnen und Architekten die Aufhebung zu komplexer Bauvorschriften an erster Stelle, wobei hier insbesondere Bezug genommen wird auf die in der Praxis hochrelevante technische Normung. „Die Hessische Landesregierung könnte durch einen Vorstoß zur Schaffung eines gemeinsamen, bundesweit auf der Grundlage eines Staatsvertrags tätigen Normungsrats BAU des Bundes- und der Länder, der sowohl in den Bundesrat als auch in die Bauministerkonferenz getragen werden sollte, viel tun, um der kostentreibenden Normierungsflut mittelfristig Einhalt zu gebieten“, erklärt Greiner. Sogenannte A-(Auftrags-)Normen würden mittelfristig zu einer systemischen Reduktion kostentreibender Normen führen.
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) und der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DAV) e.V. wählen zurzeit Normen nach fachspezifischen Gesichtspunkten entweder der bauordnungsrechtlichen Gefahrenabwehr oder der Vertragsgerechtigkeit aus. Eine politische Verantwortung für die Abwägung der Zielkonflikte übernehmen sie damit nur in ausgewählten fachlichen Bereichen. Es fehlt eine übergeordnete Gesamtabwägung.
Ein staatsvertraglich geregelter Normungsrat BAU des Bundes und der Länder nach dem Vorbild des IT-Planungsrats könnte die Flut an bestehenden Normen unter dem Gesichtspunkt filtern und koordinieren, welche technische Zielausrichtung der Normung zu experimentellem und einfachem Bauen führt und damit zur dringend erforderlichen Absenkung der Baukosten.
Am zweithäufigsten sprechen sich die Planenden in Hessen für gezielte Anreize für den Wohnungsbau als Maßnahme für eine rasche Verbesserung der Auftragslage im Planen und Bauen aus, sie trügen gleichzeitig zur so wichtigen Linderung auf dem Wohnungsmarkt bei. Auf den Plätzen drei bis fünf folgen in der Reihenfolge: die Forderung nach einer Senkung der Kaufnebenkosten, eine Sonderabschreibung über zehn Jahre für Immobilien und nach qualifizierter Personalaufstockung in den Bauämtern.
Meldung: AKH, Wiesbaden |