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„Meinungsfreiheit
und
Versammlungsfreiheit
sind aus
gutem Grund
hohe
Rechtsgüter.
Selbstverständlich
muss es
möglich
sein, sich
zum Vorgehen
Israels im
Gazastreifen
zu äußern,
wie es auf
dem Campus
der
Universität
regelmäßig
geschieht.
Dabei sind
jedoch die
berechtigten
Interessen
der
Universität
und ihrer
Studierenden,
Lehrenden,
Mitarbeitenden
und Gäste,
die Freiheit
von
Forschung
und Lehre
und die
Rechte der
Universität
darauf aus,
dass ihre
Gebäude und
ihr Grund
und Boden
unversehrt
bleiben und
sie diese
auch nutzen
kann, zu
berücksichtigen“,
erläutert
Prof. Dr.
Enrico
Schleiff,
Präsident
der
Goethe-Universität.
„Das
Ordnungsamt
versucht mit
seinen
Auflagen
immerhin,
die
schlimmsten
Auswirkungen
des Camps in
Grenzen zu
halten."
Dennoch
stellt sich
einigen
Leuten die
Frage, warum
es für die
Ausübung der
Versammlungsfreiheit
notwendig
sein soll,
eine ganze
Woche lang
Zelte auf
den Campus
zu stellen
und dort zu
übernachten?
Deshalb soll
ein Antrag
auf
einstweiligen
Rechtsschutz
Abhilfe
schaffen,
indem eine
kürzere
Versammlungsdauer
unter
Einhaltung
des in der
universitären
Hausordnung
vorgesehenen
Übernachtungsverbots
ausschließlich
für Zwecke
der
Versammlung
vorrangig
sein sollen.
Die Goethe-Uni blickt jetzt schon mit Sorge auf die kommende Woche. Es gibt Beispiele, dass friedlicher Protest zum Nahostkonflikt ohne Gewalt und ohne antisemitische Ausfälle möglich ist. In Frankfurt ist dies bei früheren Protesten auf dem Campus leider nur selten gelungen. Die Uni hofft, dass die Veranstalter des Camps alle Zweifel zerstreuen werden. Wenn sie es nicht tun, zählt Durchsetzungsfähigkeit der Behörden.
Foto (c)
Kulturexpress,
Meldung:
Goethe-Uni
Frankfurt
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