Das Landgericht Stuttgart eröffnet den Weg ins
Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
gegen die Daimler AG. Der Musterverfahrensantrag der Kanzlei
TILP wurde für zulässig erklärt. Daimler drohen deshalb
Ansprüche in Milliardenhöhe.
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Das Landgericht (LG) Stuttgart hat unter dem Verkündungsdatum
27. Dezember 2018 mit Beschluss zum Aktenzeichen 29 O 204/18,
dem Kläger gestern zugestellt, den Weg ins Musterverfahren nach
dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die
Daimler AG für die Anlegerklagen wegen verbotener
Abschalteinrichtungen eröffnet. Damit hat das LG den
diesbezüglichen Antrag der TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP)
für zulässig erklärt.
Diese hatte den Musterverfahrensantrag für einen von ihr
vertretenen Kläger am 22. Juni 2018 mit seiner Klage gegen die
Daimler AG auf Schadensersatz wegen unterlassener und
fehlerhafter Kapitalmarktinformationen über die Risiken der
Verwendung verbotener Abschalteinrichtungen in
Mercedes-Benz-Fahrzeugen gestellt. Das vom LG Stuttgart im
Klageregister dazu eingetragene Feststellungsziel lautet wie
folgt: „Die Beklagte hat gegen § 15 Abs. 1 S. 1 WpHG a.F.
verstoßen, indem sie es unterließ, ihre Entscheidung über den
Einsatz verbotener Abschalteinrichtungen in der Modellreihe
Mercedes C 220d im Herstellungszeitraum Dezember 2013 bis Mai
2018 unverzüglich zu veröffentlichen.“
Daimler tief in Abgasskandal verstrickt
Nach der Rechtsauffassung von TILP hat sich Daimler jedenfalls
ab dem Jahr 2012 wegen einer Reihe von unterlassenen sowie
unvollständigen Kapitalmarktinformationen gegenüber seinen
Aktionären sowie Erwerbern sonstiger Wertpapiere der Daimler AG
schadenersatzpflichtig gemacht. Betroffen sind vor allem
Wertpapierkäufe im Zeitraum vom 10. Juli 2012 bis 11. Juni 2018.
Schadenersatzberechtigt sind nach Einschätzung von TILP sowohl
Anleger, welche die Wertpapiere bis zum 11. Juni 2018 gehalten
haben wie auch solche, die sie bereits zuvor veräußert haben.
„Das Kraftfahrtbundesamt ordnete mit Bescheiden vom 23. Mai 2018
und 3. August 2018 einen amtlichen Rückruf in Bezug auf
Daimler-Dieselfahrzeuge wegen des Einbaus unzulässiger
Abschalteinrichtungen an. Nach unserer festen Rechtsüberzeugung
hätte Daimler den Kapitalmarkt über die aus diesem Einbau
resultierenden Risiken informieren müssen“, erklärt Rechtsanwalt
Andreas W. Tilp, Geschäftsführer von TILP. „Erschwerend kommt
hinzu, dass Daimler auch nach der Aufdeckung des Abgasskandals
bei Volkswagen noch die Unschuldige spielte. So erklärte der
Vorstandsvorsitzende Dieter Zetsche noch am 26. September 2015
öffentlich, dass Daimler keine unzulässigen
Abschalteinrichtungen in seinen Fahrzeugen verbaut habe“, betont
TILP-Anwalt Axel Wegner. Fazit von Rechtsanwalt Tilp: „Die
Aussage von Herrn Dr. Zetsche war unseres Erachtens schlicht
unwahr. Stattdessen steckt auch Daimler offenbar knietief im
Abgassumpf.“
Daimler drohen Ansprüche in Milliardenhöhe
Die Schadensperiode erstreckt sich nach Auffassung von TILP
zumindest auf Wertpapiererwerbe vom 10. Juli 2012 bis 11. Juni
2018. Der Höchstkurs der Daimleraktie belief sich in dieser Zeit
auf rund 95 Euro, aktuell liegt der Kurs bei rund 45 Euro.
Einklagbar sind sowohl Kursdifferenz- wie
Rückabwicklungsschäden. „Daraus resultiert ein Milliardenrisiko
für Daimler“, schätzt Rechtsanwalt Wegner.
Musterverfahren nach KapMuG im Jahr 2019
Die jetzige Veröffentlichung des Musterverfahrensantrages ist
der zentrale erforderliche Schritt auf dem Weg zum
Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. TILP
wird durch Anträge für weitere Kläger nunmehr die erforderliche
formelle Voraussetzung herbeiführen, um schnellstmöglich einen
Vorlagebeschluss des LG Stuttgart zu erstreiten, der das
Musterverfahren nach KapMuG vor dem OLG Stuttgart sodann final
eröffnet. „Die Chancen auf einen Prozesserfolg geschädigter
Anleger erhöhen sich erfahrungsgemäß durch ein
KapMuG-Musterverfahren deutlich. Denn die Kläger streiten dort,
anders als in einer individuellen ZPO-Klage, gemeinsam für ihr
Recht“, erläutert Rechtsanwalt Tilp den wesentlichen Vorteil
eines Musterverfahrens.
Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung für geschädigte
Anleger und Investoren
Für die geschädigten Erwerber von Wertpapieren der Daimler AG
besteht die Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung. TILP
kooperiert in diesem Fall exklusiv mit den Gesellschaften DRRT
und Therium, die interessierten Geschädigten über TILP die
Finanzierung einer Klage ohne jegliches Kostenrisiko gegen reine
Erfolgsbeteiligung anbieten. TILP hat eine Plattform unter
www.daimler-klage.de eingerichtet, auf der sich geschädigte
Anleger und Investoren kostenfrei registrieren können und dann
ebenfalls kostenfrei weitere Informationen erhalten.