● In zwei neuen Leitfäden erörtert die EZB das
Antragsverfahren und legt dar, welche Anforderungen für Banken
im Allgemeinen und FinTech-Kreditinstitute im Besonderen gelten
● Mit den Leitfäden sollen einheitliche aufsichtliche Verfahren
gefördert und die Transparenz gestärkt werden
● Nach Abschluss einer öffentlichen Konsultation werden die
beiden Leitfäden veröffentlicht
Nach Abschluss einer öffentlichen Konsultation hat die
Europäische Zentralbank (EZB) den
Leitfaden zur Beurteilung von Zulassungsanträgen und den
Leitfaden zur Beurteilung von Anträgen auf Zulassung als
FinTech-Kreditinstitut veröffentlicht.
|
|
|
EZB in
Frankfurt am Main
|
Der
Leitfaden zur Beurteilung von Zulassungsanträgen befasst sich
mit dem Antragsverfahren im Allgemeinen sowie den
Bewertungsanforderungen mit Blick auf Governance,
Risikomanagement, Eigenkapital usw. Er wird durch den Leitfaden
zur Beurteilung von Anträgen auf Zulassung als
FinTechKreditinstitut ergänzt, der sich mit den Aspekten der
aufsichtlichen Beurteilung von Zulassungsanträgen befasst, die
für Banken mit FinTech-Geschäftsmodellen von besonderer
Bedeutung sind. Der FinTechLeitfaden ist zusammen mit den
allgemeinen Leitfäden der EZB zur Beurteilung von
Zulassungsanträgen sowie zur Beurteilung der fachlichen
Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit zu lesen.
Die
Leitfäden spiegeln das Bestreben der EZB wider, durch eine
gemeinsame Auslegung der Zulassungskriterien einheitliche
Aufsichtsverfahren im gesamten Euroraum zu erreichen. Die
Leitfäden sind ein praktisches Instrument, das Antragstellern
mehr Klarheit bezüglich der Kriterien bietet, wodurch ein
reibungsloses und effektives Zulassungsverfahren sichergestellt
wird. Mit der Veröffentlichung der Dokumente sorgt die EZB
dafür, dass innerhalb der Branche mehr Transparenz hinsichtlich
der aufsichtlichen Erwartungen herrscht.
Die
Aufgabe der EZB besteht darin, zu gewährleisten, dass Banken
über eine ordnungsgemäße Zulassung und über
Risikokontrollsysteme verfügen, mit deren Hilfe sie die mit
ihrem Geschäftsfeld einhergehenden Risiken frühzeitig erkennen,
verstehen und auf sie reagieren können. Durch Zulassungen wird
sichergestellt, dass nur robuste Banken Zugang zum Markt
erhalten und einer Vielzahl von Tätigkeiten nachgehen können.
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen müssen
FinTechBanken dieselben Standards erfüllen wie alle anderen
Banken.
Erste
Anlaufstelle für Antragsteller sind die nationalen zuständigen
Behörden, die bei den Beurteilungen mit der EZB
zusammenarbeiten. Endgültige Beschlüsse über die Gewährung,
Verlängerung oder den Entzug von Bankzulassungen im
Euro-Währungsgebiet erlässt die EZB.
Im
Rahmen des Beurteilungsverfahrens prüfen die Aufseher, ob ein
Unternehmen die im Unionsrecht und in den nationalen
Rechtsvorschriften festgelegten Zulassungsanforderungen erfüllt.
Unter anderem müssen die aufsichtlichen
Eigenkapitalanforderungen erfüllt sein, es müssen eine
angemessene Governance und ein angemessenes
Risikomanagementsystem vorhanden sein, und das Unternehmen muss
im Rahmen der Beurteilung der fachlichen Qualifikation und
persönlichen Zuverlässigkeit die Eignung der Mitglieder seines
Leitungsorgans sicherstellen.
Die
Leitfäden können auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht
abgerufen werden. Dort finden sich auch eine Feedback-Erklärung
mit Erläuterungen, wie die bei der öffentlichen Konsultation
eingegangenen Kommentare berücksichtigt wurden, sowie die
Kommentare der Interessenträger. Eine zweite Konsultation zu
einer Ergänzung des Leitfadens zur Beurteilung von
Zulassungsanträgen wird zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.