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Auf dem Foto Andreas Dombret |
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Die deutschen Institute konnten zum
31. Dezember 2016 ihre Eigenkapitalausstattung weiter
verbessern. Dies ergab die aktuelle halbjährliche Analyse der
Deutschen Bundesbank, die untersucht, wie sich die
Eigenkapitalreformen und die neuen Liquiditätsstandards, besser
bekannt als "Basel III-Rahmenwerk", auf Banken auswirken. Zu den
insgesamt 37 untersuchten deutschen Banken gehörten sieben
international aktive Gruppe-1-Institute mit einer
Kernkapitalausstattung von jeweils mehr als 3 Mrd € gemäß
aktueller Regulierung sowie weitere 30 kleinere deutsche
Institute, die der Gruppe 2 zuzurechnen sind.
Diese alle sechs Monate durchgeführte Auswirkungsstudie
konzentriert sich auf die bereits umgesetzten Bereiche des
Basel III-Rahmenwerks. Das Basel III-Rahmenwerk wird derzeit im
Baseler Ausschuss mit dem Ziel fertig gestellt, die Unterschiede
bei der Berechnung der risikogewichteten Aktiva (RWA) zu
reduzieren. Die dazugehörigen Auswertungen – unter anderem zur
Überarbeitung des auf internen Modellen basierenden Ansatzes und
des Standardansatzes für das Kreditrisiko (inklusive Output
Floor), zur Anpassung der Regeln für das Handelsbuch und das
neue Verbriefungsrahmenwerk – sind in den hier veröffentlichten
Ergebnissen nicht abgebildet, da die Verhandlungen im Baseler
Ausschuss noch nicht abgeschlossen sind.
Die Institute der Gruppe 1 meldeten zum 31. Dezember 2016 im
Mittel eine harte Kernkapitalquote [1] von 12,7 Prozent, die
Institute der Gruppe 2 von 15,7 Prozent. Alle Institute beider
Gruppen erfüllten neben den Mindestanforderungen an das harte
Kernkapital die vollen Anforderungen an den
Kapitalerhaltungspuffer, der seit dem Jahr 2016 schrittweise bis
zum Jahr 2019 eingeführt wird. "Die großen Institute haben ihre
Kapitalquoten konstant erhöht. Dass dies gleichermaßen durch den
Ausbau der Kapitalausstattung und durch den Abbau
risikogewichteter Positionen erreicht wurde, zeigt, dass die
Institute die richtigen Lehren aus der Finanzkrise gezogen haben
und wir auf dem Weg zu einem stabileren Finanzsystem sind.",
sagte Andreas Dombret, der für Bankenaufsicht zuständige
Vorstand der Deutschen Bundesbank. So verringerten die Institute
seit Juni 2011 ihre Gesamt-RWA um 37,4 Prozent und erhöhten den
Bestand an hartem Kernkapital um 36,1 Prozent.
Die Stärkung der Kapitalbasis verbesserte zudem die
durchschnittliche Verschuldungsquote beider Gruppen. Die
sogenannte Leverage Ratio setzt das Kernkapital eines Instituts
ins Verhältnis zum nicht risikogewichteten Gesamtengagement. Sie
betrug zum 31. Dezember 2016 für Institute der Gruppe 1 im
Mittel 3,8 Prozent und für Institute der Gruppe 2 im Mittel
5,3 Prozent. Damit haben die Banken ihren Verschuldungsgrad seit
dem Beginn der Erhebung im Juni 2011 deutlich verringert.
Dombret: "Die deutschen Institute weisen ähnlich hohe
Kapitalquoten aus wie Institute anderer europäischer Länder,
gerade die großen Banken in Deutschland haben aber eine
unterdurchschnittliche Leverage Ratio. Hier sollten unsere
Banken mittelfristig nachziehen und an einer Verbesserung ihrer
Verschuldungsquote arbeiten".
Weiterhin befasst sich die Studie mit der
Liquiditätsdeckungskennziffer, der sogenannten Liquidity
Coverage Ratio (LCR). Die kurzfristige, stressbasierte LCR
definiert die Mindestanforderung an den Bestand hochliquider
Aktiva, die notwendig sind, um ein 30-tägiges Stress-Szenario
abzudecken. Die durchschnittliche LCR betrug für
Gruppe-1-Institute 129,9 Prozent und für Gruppe-2-Institute
172,2 Prozent. Alle Institute beider Gruppen erfüllten damit
bereits die vom Jahr 2018 an einzuhaltende Mindestanforderung
von 100 Prozent. Seit dem 1. Januar 2017 ist eine Mindestquote
von 80 Prozent einzuhalten.
Als weitere Liquiditätskennziffer wurde die strukturelle
Liquiditätsquote, die Net Stable Funding Ratio (NSFR),
betrachtet. Die NSFR ist eine bilanzbasierte Kennzahl, die
vorhandene Finanzierungsmittel den zu finanzierenden Aktiva
gegenüberstellt. Die NSFR betrug für Institute der Gruppe 1 im
Mittel 100,2 Prozent. Auf Einzelinstitutsebene benötigten zum
31. Dezember 2016 noch vier der Gruppe-1-Institute insgesamt
40,1 Mrd € an stabilen Finanzierungsmitteln, um die vom
Jahr 2018 an geltende Mindestquote von 100 Prozent zu erfüllen.
Die durchschnittliche NSFR der Institute der Gruppe 2 lag bei
113,9 Prozent. Auf Einzelinstitutsbasis benötigten fünf
Institute der Gruppe 2 zusammen noch 12,0 Mrd € an stabilen
Finanzierungsmitteln zur Einhaltung der NSFR. Seit der ersten
Erhebungsrunde im Juni 2011 verringerte sich damit der Bedarf an
stabilen Finanzierungsmitteln von Instituten der Gruppe 1 um
84,2 Prozent und von Instituten der Gruppe 2 fast vollständig.
Die halbjährliche Datenanalyse der Deutschen Bundesbank findet
im Rahmen des Basel III-Monitorings statt. Hierbei beobachten
und analysieren der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht und die
Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) seit Anfang 2011 die
Auswirkungen der Eigenkapitalreformen und der neuen
Liquiditätsstandards für ausgewählte Institute auf
halbjährlicher Basis. An der europäischen Erhebung sind
164 Banken aus 19 EU-Mitgliedsländern beteiligt.
Fußnote:
Gemäß Vollumsetzung des Regulierungspaktes CRR/CRD
IV.18:05 12.09.2017