"2016 registrierten wir in der Bauwirtschaft 104.820 meldepflichtige Arbeitsunfälle, 2.487 mehr als im Vorjahr. Grund ist der starke Anstieg der Bautätigkeit innerhalb eines Jahres, allein der Anteil der Baugenehmigungen im Hochbau stieg laut Statistisches Bundesamt gegenüber dem Vorjahr um etwa fünf Prozent. Und wo erfreulicherweise mehr gebaut wird, kann es leider mehr Unfälle geben". Das berichtete Klaus-Richard Bergmann, Hauptgeschäftsführer BG BAU am 27. Juli 2017 in Berlin.
Doch wie die Konjunktur bereinigte Sicht zeige, ist die Arbeit nicht unsicherer geworden: So ist die Unfallquote je 1.000 Beschäftigte um 0,36 Prozent auf 55,29 Fälle im Jahr 2016 zurückgegangen. Das sei aber kein Grund zum Jubeln, so Bergmann, denn der Trend beim Rückgang der Arbeitsunfälle habe sich über die Jahre zunehmend verlangsamt und mache es notwendig, neue Perspektiven in die Präventionsarbeit einzubeziehen.
Vor zehn Jahren lag die Unfallquote noch bei 66,60 Fällen je
1.000 Beschäftigte - im Jahr 2007 registrierte die BG BAU
122.231 meldepflichtige Arbeitsunfälle. Ein Schwerpunkt im
Unfallgeschehen waren 2016 die über 20.000 Sturz- und
Absturzunfälle, das machte 19,4 Prozent aller Arbeitsunfälle
aus. Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle ist von 86 im Vorjahr
auf 73 in 2016 zurückgegangen. Ursache von 41 Prozent aller
tödlichen Arbeitsunfälle waren im letzten Jahr Sturz- und
Absturzunfälle. Hauptsächliche Anlässe für solche Unfälle waren
Abstürze von Gerüsten, Dächern und Leitern sowie Stolper- und
Rutschunfälle. Zudem geschahen viele Unfälle dadurch, dass
Beschäftigte die Kontrolle über Maschinen, Handwerkzeuge,
Transportmittel oder Ramm-Elemente verloren.
"Hinter den Zahlen stehen die Schicksale der Betroffenen, ihrer
Angehörigen und Freunde. Und damit verbunden sind Kosten für die
Gemeinschaft der versicherten Unternehmen", machte Bergmann
deutlich. Für medizinische Behandlungen, anschließende
Reha-Maßnahmen und Renten zahlte die BG BAU allein im Jahr 2016
fast 1,2 Milliarden Euro. "Ein wichtiges Mittel, um den Risiken
mit wirksamen Maßnahmen begegnen zu können, sind die
systematische Analyse der Unfallursachen sowie ausführliche
Beratungsgespräche unserer Aufsichtspersonen auf den
Baustellen", sagte der Klaus-Richard Bergmann. Weit über 200.000
Betriebsbesichtigungen wurden deutschlandweit allein im Jahr
2016 durchgeführt.
Gründe für den langfristig rückläufigen Trend der Unfallzahlen, so Bergmann, seien zum Beispiel zahlreiche branchenspezifische Initiativen der Prävention, etwa im Zimmererhandwerk sowie Schulungen und das Engagement der BG BAU im Arbeitsprogramm "Organisation" der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) von Bund, Ländern und der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine wirksame Möglichkeit, um Unfallrisiken zu begegnen, biete zudem die Beteiligung an den Arbeitsschutzprämien der BG BAU. Hier können Unternehmen finanzielle Anreize zwischen 25 und 2.000 Euro, beispielsweise zur Anschaffung von Kamera-Monitor-Systemen für Baumaschinen, Montage-Schutzgeländer, individuellen UV-Schutz und vieles andere beantragen.
Allerdings reichen die Maßnahmen des technischen und
organisatorischen Arbeitsschutzes, die in der Vergangenheit zu
einem deutlichen Rückgang des Unfallgeschehens führten, allein
nicht mehr aus, um den positiven Trend langfristig fortsetzen zu
können, so Bergmann: "Auch der Anteil menschlichen Verhaltens am
Zustandekommen von Unfällen darf nicht übersehen werden." Häufig
könne der Mensch durch sein Tun oder Lassen Arbeitsunfälle
verhindern: Unwissenheit, Routinen und Bequemlichkeit seien nur
einige Gründe, warum es oft trotz möglicher Vorkehrungen zu
Unfällen kommt. Daher möchte die BG BAU die Beschäftigten mit
dem Präventionsprogramm BAU AUF SICHERHEIT. BAU AUF DICH. für
Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz sensibilisieren und den
Arbeitsschutz als Bestandteil des alltäglichen Handelns
etablieren.
"Ein wichtiger Baustein, wie sicheres Verhalten mit dem
Präventionsprogramm umgesetzt werden kann, sind Betriebliche
Erklärungen zwischen Unternehmensleitungen und den
Beschäftigten", erklärte Bergmann. Damit zeigen die beteiligten
Unternehmen, dass sie den Arbeitsschutz konsequent leben. Mit
dieser Erklärung binden sich die Betriebe nicht rechtlich,
gestehen allen ihren Beschäftigten aber zu, "Stopp!" zu sagen,
wenn lebenswichtige Regeln verletzt werden.