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Denkmäler
pflegen, sinnvoll nutzen und
wissenschaftlich erforschen, so
lautet der Passus auf die Ansprüche
des Denkmalschutzgesetzes.
Käufer von
historischen Gebäuden können das als Beschränkung aber auch als
Chance verstehen, um beispielsweise in einem denkmalgeschützten
Gebäude Einzug zu nehmen, um sich dort dauerhaft niederzulassen.
Die überwiegende Zahl solcher Gebäude werden teilweise oder
vollständig schon für Wohnzwecke genutzt.
Auch als
Kapitalanlage kann ein denkmalgeschütztes Gebäude von Vorteil
sein. Allerdings ist die Verpflichtung hoch, sich mit
kostspieligen Instandhaltungskosten abzumühen. Eine Immobilie,
die unter Denkmalschutz steht, unterscheidet sich hinsichtlich
ihrer Finanzierung, der Sanierung und dem Erhalt deutlich von
einem Neubau.
Wer ein Denkmal
erwirbt und den Kaufvertrag abschließt, kann einiges an Steuern
sparen. Das gilt für Unternehmen gleichermaßen wie für
Privatpersonen. Auf dem breiten Häusermarkt eine
denkmalgeschützte Immobilie zu finden, dürfte im Bundesgebiet
aufgrund der hohen Anzahl nicht schwer fallen.
Für die
Sanierung einer solchen Immobilie gibt es die Möglichkeit der
finanziellen Förderung
Beispielsweise
geschieht diese Förderung im Rahmen der Stadterneuerung. Je nach
Projektierung geben Gemeinden Gelder frei für Sanierung und
Restaurierung. Anspruch und Niveau werden bei jeder Anfrage
individuell geprüft. Investitionsbanken wie die KfW
(Kreditanstalt für Wiederaufbau) vergeben zinsverbilligte
Kredite und Investitionszuschüsse speziell für
energieeffizientes Sanieren. Bei unter Denkmalschutz stehenden
Gebäuden kann nicht gleichzeitig von allen Vorteilen profitiert
werden. Dafür gestalten sich die Maßnahmen zu komplex, bevor ein
Bauprojekt in seiner Gänze bewältigt ist. Zudem sind doppelte
Förderungen im Denkmalschutz im Allgemeinen nicht vorgesehen.
Vorschriften und Verordnungen
Um ein
denkmalgeschütztes Gebäude altersgerecht zu sanieren, sind eine
Vielzahl an Vorschriften einzuhalten, damit es in seiner
ursprünglichen Form wiederhergestellt werden kann. Denkmalschutz
ist dem Staat ein Anliegen, dem er eine hohe Priorität einräumt.
Einzelheiten zum Denkmalschutz in Deutschland sind in den
Denkmalschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer (DSchG)
geregelt.
Absetzbarkeit - steuerliche Vorteile
Interesse
besteht daran, Investoren zu finden, die bereit sind,
gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, um das unter Denkmalschutz
stehende Gebäude in seiner ursprünglichen Form zu sanieren. Aus
diesem Grund ist eine steuerliche Absetzbarkeit sowohl bei
selbst genutzten als auch bei zu vermietenden Immobilien als
rechtmäßig zu verstehen.
Wer auf der
Suche nach günstigen Abschreibungen für Immobilien ist, wird
sich genau umschauen müssen. Nach Abschaffung von
Eigenheimzulage und degressiver Abschreibungen für vermietete
Neubauten, bietet eigentlich nur noch die sogenannte Denkmal AfA
Möglichkeiten, um Steuervorteile zu nutzen (Absetzung für
Abnutzung). Damit soll ein Ausgleich für die finanziellen
Aufwendungen geschaffen werden, die bei Immobilien unter
Denkmalschutz deutlich höher sind als bei Immobilien, die nicht
denkmalgeschützt sind.
Dazu zählen
Eigentümer die ihre Immobile in Eigennutzung übernehmen, die zur
„Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen
Nutzung erforderlich sind“, wie es in der Gesetzesvorlage des
Einkommensteuergesetzes (Par. 7i Abs. 1 EStG) dazu heißt.
Demnach kann der
Nutzer im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben
Jahren jeweils bis zu 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren
jeweils bis zu 7 Prozent der Herstellungskosten für
Baumaßnahmen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes
als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich
sind, absetzen.
In den ersten
acht Jahren dürfen Kapitalanleger Modernisierungs- und
Instandsetzungskosten über diese Sonder-AfA (Par. 7h EStG) mit
jeweils neun Prozent, in den darauf folgenden vier Jahren mit
jeweils sieben Prozent der Herstellungskosten für
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177
des Baugesetzbuchs absetzen.
Neben baulichen
Maßnahmen, die zur Erhaltung eines Gebäudes gehören, dazu zählen
Dach- oder Fassadensanierungen, der Einbau neuer Fenster oder
die Sanierung maroder Holzdecken, wird auch der Einbau moderner
Heizungsanlagen honoriert. Genauso ist die Sanierung oder der
Neubau von Bädern und Toiletten betroffen.
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