Scandlines
beantragt vor dem Europäischen Gerichtshof, die seitens der
Europäischen Kommission erteilte schwach fundierte und
unzureichende Genehmigung des Finanzierungsmodells für das
Fehmarnprojekt aufzuheben.
„Als die EU-Kommission im Juli ganz überraschend eine
Genehmigung des Finanzierungsmodells für das Fehmarnprojekt
durchgesetzt hatte, erfolgte dies ohne jeglichen formellen
Prozess und ohne die Einbeziehung oder Unterrichtung derjenigen
Akteure, die Beschwerde gegen das Modell eingereicht hatten –
insgesamt fünf private und öffentliche Unternehmen – hierunter
auch Scandlines. Uns bleibt keine andere Möglichkeit, als den
Gerichtshof darum zu ersuchen, die Entscheidung aufzuheben und
die Kommission damit zu veranlassen, den Fall erneut zu
untersuchen, um eine sorgfältige juristische Prüfung und
Einschätzung der Sachlage zu erlangen“, so Søren Poulsgaard
Jensen, CEO Scandlines.
Scandlines’ Klage zum Europäischen Gerichtshof stützt sich
unter anderem darauf, dass die Kommission eine Subventionierung
des Projekts von mindestens 55 Jahren genehmigt hat. Das ist ein
so langer Zeitraum, dass hier faktisch von unbegrenzten
staatlichen Beihilfen die Rede ist. Zudem macht Scandlines
darauf aufmerksam, dass die Kommission, gemeinsam mit dem
dänischen Staat, ganz offensichtlich selektiv unterschiedliche
Fakten abhängig von der Zweckdienlichkeit des jeweiligen
Genehmigungsaspekts auswählt. Es ist insoweit auffällig, dass
die EU-Kommission einerseits von einem weiterhin
fortsetzenden Fährbetrieb ausgeht, wenn es um die
Genehmigung eines Rückzahlungszeitraumes von 55 Jahren für die
beantragten Gelder geht, sich andererseits aber auf Prognosen
ohne Fährbetrieb stützt, damit der
sozioökonomische Wert des Projektes rechnerisch hoch genug ist,
um überhaupt eine Genehmigung beantragen zu können.
”Das bisherige Verfahren verlief völlig absurd: Die
EU-Kommission und der Wettbewerbskommissar haben entweder
geschlafen oder einfach die Augen verschlossen, als sie in aller
Eile eine so wichtige Entscheidung getroffen haben, ohne zu
solch bedeutenden Unstimmigkeiten Stellung zu nehmen“, so Søren
Poulsgaard weiter.
Des Weiteren vermied die EU-Kommission geschickt eine
Stellungnahme zu der Frage nach den staatlichen Beihilfen. Die
Kombination einer Genehmigung von 55 Jahren staatlicher
Beihilfen und der Unsicherheit darüber, wie diese dazu
missbraucht werden können, private Akteure aus dem Markt zu
vertreiben, bereitet Scandlines Sorgen. Scandlines fordert darum
feste und eindeutige Rahmenbedingungen für die Subventionierung
des Projekts, damit ein eventueller Missbrauch von vorneherein
effektiv ausgeschlossen werden kann.
”Wenn die Verbindung erst einmal gebaut wurde und man im
Nachhinein herausfindet, dass das Verkehrsvolumen viel geringer
ist als ursprünglich angenommen und die Wettbewerber nicht
einfach so verschwinden, kann man mit staatlichen Beihilfen im
Ärmel die Preise so weit nach unten drücken, dass die privaten
Unternehmen aus dem Markt vertrieben werden können. Das ist ein
Vorteil, den die staatlichen Beihilfen ganz einseitig
ermöglichen und der zu Wettbewerb auf Kosten der Steuerzahler
führt“, sagt Søren Poulsgaard Jensen. Er unterstreicht, dass es
einer klaren Antwort sowie einer eindeutigen Definition des
Subventionierungszwecks und dessen Ausmaßes bedarf. Zumindest
ist eine Begrenzung notwendig, welche der Rückzahlungsfrist
entspricht, die dänischen Politikern Kopfzerbrechen bereitet und
die weit unter 55 Jahren liegt. Diese Zeitspanne wird von allen
bereits mit dem sicheren Zinstod des Projekts gleichgesetzt,
nach welchem die Rechnung zu Lasten der Steuerzahler gehen wird.
„Wir haben genügend juristische und unternehmerische Gründe,
um den Europäischen Gerichtshof zu einer unparteiischen
Beurteilung der Sachlage auffordern zu können. Wir erwarten
ausschließlich, dass die Entscheidung aufgehoben wird, damit der
Fall an die EU-Kommission zurückgegeben und dort erneut geprüft
werden kann. Dieses Mal jedoch auf der Grundlage einer
sorgfältigen juristischen Prüfung mit einer formellen Prozedur
und einer eindeutigen Antwort auf die Frage nach den staatlichen
Beihilfen, die konkurrierende Unternehmen reell gleichstellt“,
so Søren Poulsgaard Jensen.