Scandlines erhebt Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission hinsichtlich der Finanzierung des Fehmarnprojekts

Meldung: Scandlines, 20459 Hamburg

Scandlines beantragt vor dem Europäischen Gerichtshof, die seitens der Europäischen Kommission erteilte schwach fundierte und unzureichende Genehmigung des Finanzierungsmodells für das Fehmarnprojekt aufzuheben.

„Als die EU-Kommission im Juli ganz überraschend eine Genehmigung des Finanzierungsmodells für das Fehmarnprojekt durchgesetzt hatte, erfolgte dies ohne jeglichen formellen Prozess und ohne die Einbeziehung oder Unterrichtung derjenigen Akteure, die Beschwerde gegen das Modell eingereicht hatten – insgesamt fünf private und öffentliche Unternehmen – hierunter auch Scandlines. Uns bleibt keine andere Möglichkeit, als den Gerichtshof darum zu ersuchen, die Entscheidung aufzuheben und die Kommission damit zu veranlassen, den Fall erneut zu untersuchen, um eine sorgfältige juristische Prüfung und Einschätzung der Sachlage zu erlangen“, so Søren Poulsgaard Jensen, CEO Scandlines.

Scandlines’ Klage zum Europäischen Gerichtshof stützt sich unter anderem darauf, dass die Kommission eine Subventionierung des Projekts von mindestens 55 Jahren genehmigt hat. Das ist ein so langer Zeitraum, dass hier faktisch von unbegrenzten staatlichen Beihilfen die Rede ist. Zudem macht Scandlines darauf aufmerksam, dass die Kommission, gemeinsam mit dem dänischen Staat, ganz offensichtlich selektiv unterschiedliche Fakten abhängig von der Zweckdienlichkeit des jeweiligen Genehmigungsaspekts auswählt. Es ist insoweit auffällig, dass die EU-Kommission einerseits von einem weiterhin fortsetzenden Fährbetrieb ausgeht, wenn es um die Genehmigung eines Rückzahlungszeitraumes von 55 Jahren für die beantragten Gelder geht, sich andererseits aber auf Prognosen ohne Fährbetrieb stützt, damit der sozioökonomische Wert des Projektes rechnerisch hoch genug ist, um überhaupt eine Genehmigung beantragen zu können.

”Das bisherige Verfahren verlief völlig absurd: Die EU-Kommission und der Wettbewerbskommissar haben entweder geschlafen oder einfach die Augen verschlossen, als sie in aller Eile eine so wichtige Entscheidung getroffen haben, ohne zu solch bedeutenden Unstimmigkeiten Stellung zu nehmen“, so Søren Poulsgaard weiter.

Des Weiteren vermied die EU-Kommission geschickt eine Stellungnahme zu der Frage nach den staatlichen Beihilfen. Die Kombination einer Genehmigung von 55 Jahren staatlicher Beihilfen und der Unsicherheit darüber, wie diese dazu missbraucht werden können, private Akteure aus dem Markt zu vertreiben, bereitet Scandlines Sorgen. Scandlines fordert darum feste und eindeutige Rahmenbedingungen für die Subventionierung des Projekts, damit ein eventueller Missbrauch von vorneherein effektiv ausgeschlossen werden kann.

”Wenn die Verbindung erst einmal gebaut wurde und man im Nachhinein herausfindet, dass das Verkehrsvolumen viel geringer ist als ursprünglich angenommen und die Wettbewerber nicht einfach so verschwinden, kann man mit staatlichen Beihilfen im Ärmel die Preise so weit nach unten drücken, dass die privaten Unternehmen aus dem Markt vertrieben werden können. Das ist ein Vorteil, den die staatlichen Beihilfen ganz einseitig ermöglichen und der zu Wettbewerb auf Kosten der Steuerzahler führt“, sagt Søren Poulsgaard Jensen. Er unterstreicht, dass es einer klaren Antwort sowie einer eindeutigen Definition des Subventionierungszwecks und dessen Ausmaßes bedarf. Zumindest ist eine Begrenzung notwendig, welche der Rückzahlungsfrist entspricht, die dänischen Politikern Kopfzerbrechen bereitet und die weit unter 55 Jahren liegt. Diese Zeitspanne wird von allen bereits mit dem sicheren Zinstod des Projekts gleichgesetzt, nach welchem die Rechnung zu Lasten der Steuerzahler gehen wird.

„Wir haben genügend juristische und unternehmerische Gründe, um den Europäischen Gerichtshof zu einer unparteiischen Beurteilung der Sachlage auffordern zu können. Wir erwarten ausschließlich, dass die Entscheidung aufgehoben wird, damit der Fall an die EU-Kommission zurückgegeben und dort erneut geprüft werden kann. Dieses Mal jedoch auf der Grundlage einer sorgfältigen juristischen Prüfung mit einer formellen Prozedur und einer eindeutigen Antwort auf die Frage nach den staatlichen Beihilfen, die konkurrierende Unternehmen reell gleichstellt“, so Søren Poulsgaard Jensen.

 

Kulturexpress ISSN 1862-1996

vom 17. November 2015