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Die
Deutsche Bundesbank begrüßt die Zustimmung des Europäischen
Parlaments zur Verordnung zur Festlegung der technischen
Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009. Damit herrscht Klarheit
über die Eckdaten zum Auslaufen der nationalen Verfahren für die
Überweisung und die Lastschrift. Diese werden ab dem 1. Februar 2014
in allen Euro-Ländern von den SEPA (Single Euro Payments
Area)-Verfahren abgelöst. Hierzu sagte Carl-Ludwig Thiele, Mitglied
des Vorstands der Deutschen Bundesbank: "Mit SEPA schaffen wir einen
leistungsfähigen europäischen Zahlungsverkehrsraum in der
europäischen Union, dem weltweit stärksten Wirtschaftsraum. SEPA ist
deshalb ein wichtiger Faktor im internationalen Standortwettbewerb."
Deutschland ist der größte Zahlungsverkehrsmarkt in Europa.
Angesichts der raschen Umstellung bis Februar 2014 sollten alle
Beteiligten im Zahlungsverkehr im Hinblick auf einen reibungslosen
Übergang möglichst schnell mit den Umstellungsarbeiten beginnen.
Einen wichtigen Beitrag hierzu leisten umfassende
Kommunikationsmaßnahmen zur Information der Nutzer ‑über die
anstehenden Veränderungen. Dazu gehört insbesondere auch die
Information ‑über die neue internationale Kontokennung
(International Bank Account Number, IBAN). "Die Bundesbank wird den
SEPA-Prozess durch einen intensiven Dialog mit allen Beteiligten im
deutschen SEPA-Rat und in der breiten Öffentlichkeit unterstützen",
erklärte Thiele.
Bei den
Verhandlungen zur Verordnung konnte die deutsche Delegation wichtige
Verhandlungspositionen durchsetzen. Dazu zählen die Weiternutzung
des Elektronischen Lastschriftverfahrens bis zum 1. Februar 2016 und
die Möglichkeit der Mitgliedstaaten den Zahlungsdienstleistern zu
erlauben, bis zu diesem Datum auch noch Aufträge mit den
altbekannten nationalen Kontonummern und Bankleitzahlen von
Verbrauchern anzunehmen.
Im
deutschen SEPA-Rat arbeiten die wichtigsten Vertreter der
Kreditwirtschaft und der Endnutzer zusammen, um eine
nutzerfreundliche SEPA-Umstellung in Deutschland zu gewährleisten.
Den Vorsitz haben die Deutsche Bundesbank und das Bundesministerium
der Finanzen.
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