Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

 HOAI Textausgabe 2009, HOAI Honorartabellen 2009 und das Architektenvertragshandbuch Gebäudeplanung (2010) aus der Reihe Eich+Eich HOAI spezial (2. Auflage)

Neue Auflage 2013 HOAI Textausgabe erscheint in Kürze. HOAI (2013) Honorartabellenbuch (2013) incl. jBook und online-Fassung bereits erhältlich.

 Buchumschlag: Werner Verlag

Zwei schmale und ein breiter Band sollen hier beschrieben werden, wobei die HOAI als das Regelwerk gilt, das im mehrjährigen Turnus auf den Markt kommt und Verordnungen und Paragraphen zur Kostenaufschlüsselung bei der Bauplanung liefert. Der erste und schmalere Band, die HOAI 2009 Textausgabe, besteht nur aus Verordnungen und Paragraphen, die um zahlreiche Textanlagen zur Vervollständigung noch ergänzt wurden. Ein umfangreiches Tabellenwerk ist in einem separaten Band, dem HOAI 2009 Tabellenhandbuch für das Jahr 2010 erschienen. Hier werden anrechenbare Kosten die bei der Gesamtplanung entstehen in Tabellenform wiedergegeben. Diese Übersicht ist zudem nach verschiedenen Gebäudekriterien aufgeteilt. Ein anderer Tabellenteil legt ausschließlich die Fläche bei Landschaftsplänen zugrunde. Im Architektenvertragshandbuch von Eich+Eich wiederum wird versucht, die Erkenntnisse, wie sie aus der aktuellen HOAI entnommen wurden, in eine systematisch geordnete Checkliste zu bringen, um dem Gebäudeplaner eine Anleitung zu liefern, damit der Sprachgebrauch der HOAI einfacher plausibel wird. Ausführende bei der Gebäudeplanung sollen durch die Vielfalt an Paragraphen nicht zu sehr überfordert werden. Aufgrund der am 18. August.2009 in Kraft getretenen HOAI 2009 hielten es die Autoren für angebracht, die erste Auflage des Handbuchs aus dem Werner Verlag vom März 2006 in einer 2. Auflage zu erneuern.

Rainer und Anke Eich sind Sachverständige für Architektenhonorare. Im einzelnen differenziert sich das Berufsfeld der Autoren noch um einiges. In vorgerichtlichen Honorargesprächen wird jedoch immer wieder festgestellt, daß die Beteiligten meist nicht genug vorbereitet sind, um Verhandlungen reibungslos durchführen zu können. Architekt und Bauherr bringen nicht selten Begriffe ins Feld, deren Inhalt und rechtliche Bedeutung verkannt werden. Mit dieser Aussage wird zumindest im Vorwort argumentiert. Oftmals werden Ansichten und Kommentare aus einem Urteil kritiklos übernommen, heißt es. Hier setzen die Autoren an, um Nutzern einen Teil der notwendigen Vorarbeit zu erleichtern. Denn mit dem Handbuch soll ein praxisbezogener Architektenvertrag vermittelt werden. Von Anfang an wird mit der Vorstellung aufgeräumt, man könne die Pflichten des Architekten allein an der HOAI festmachen. Anstelle dessen ist es aus Sicht der Autoren notwendig, das vom Architekten zu planende Gebäude und dessen Beschaffenheit näher zu beschreiben. Nur daran läßt sich ermessen, inwieweit der Architekt das Werk geschaffen hat, das der Bauherr auch haben wollte.

In der Reihenfolge der einzelnen Paragraphen des Vertragsmusters erläutern Eich+Eich, was gegenüber einer tradierten Vertragsgestaltung geändert werden muß, damit, und hier kommt die Schlüsselaussage des Satzes, das Vertragsverhältnis zwischen Bauherr und Planer auch im Streitfall und unter Berücksichtigung zweier Urteile des Bundesgerichtshofs vom 24.06.2004 und vom 11.11.2004 sinn- und schonungsvoller, auf jeden Fall aber gerechter als bisher, abgewickelt werden kann.

Was bisher über das Architektenhandbuch gesagt wurde, entspricht soweit den Angaben, wie sie in dem knappen  Vorwort enthalten sind, wer jedoch selbst in das Handbuch schaut, wird schnell überrascht sein über dessen Aufbau und Strukturierung. Über Sinn und Zweck des Buches kann man streiten, denn vieles erinnert in der Aufmachung an ein Arbeitsblatt mit Aufgaben- und Fragestellungen. Es wird der Versuch unternommen mit didaktischen Mitteln auf eine Richtigstellung hinzuweisen. Das geschieht in Form eines Fragebogens, indem bestimmte Antworten angekreuzt werden anhand derer auf die nächste Stufe des Fragebogens übergeleitet wird. Und so fort bis der Vertrag vollständig zusammengestellt ist. Dieser Vordruck im Buch wird am Seitenrand einfach mit Vertragsmuster bezeichnet.

Insgesamt enthält das 151seitige Handbuch acht Kapitel, unterteilt in Vorwort; Einführung; Vertragsmuster; Checklisten; Anmerkungen zum Vertragsmuster; Prüffähige Honoraranrechnung; Bewertung der Leistungen; Auszug aus der HOAI 2009. Im Anschluß ist dem Band eine Cd-rom beigelegt, die nicht mehr zu bieten hat als den Fragebogen und die Checklisten zum ausfüllen.

Der Teil mit den Anmerkungen zum Vertragsmuster geht auf jede einzelne Ziffer ein, die vorher im Teil unter Vertragsmuster abgehandelt wurde und gibt einige fachliche Erläuterungen hierzu. Vertragsparteien sind der Besteller und der Unternehmer im allgemeinen auch als Auftraggeber bezeichnet. Für den Auftragnehmer ist es wichtig, wer ihm gegenüber als Auftraggeber entgegentritt, der rechtsfähig, teilsrechtsfähig oder nicht rechtsfähig sein kann. Die Vertragsmuster bestehen aus über 80 Ziffern, die einzelnen Gedankenschritten gleichzusetzen sind und nacheinander abgearbeitet werden. Im Teil der Honorarrechnung folgt die Erläuterung und eine Musterrechnung, in der nochmals jeder einzelne Punkt einer Vertragsreglung aufgeführt ist. Genau genommen dürfte bei den Verhandlungen jetzt eigentlich nichts mehr schief gehen. Dennoch gibt es im nächsten Teil noch eine Bewertung der Leistungen nach Anlage 11 in § 33 HOAI, was man sich so vorstellen muß, daß jedem Leistungspunkt ein anteilmäßiger Prozentwert durch die Autoren zugeordnet wird. Durch die minutiöse Aufreihung der Arbeitsschritte wird der sichere Planungsablauf möglich gemacht.

Die HOAI 2009 in der Textausgabe ist eine Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Diese HOAI enthält Berechnungsbeispiele, zusammengestellt von Dipl.-Ing. Werner Seiffert und einer Einleitung von Rechtsanwalt Ulrich Locher. Die erste Fassung der HOAI geht auf das Jahr 1977 zurück und erlebte seither sechs Novellen. Bisher galt die HOAI aus dem Jahr 1996.

Umstritten an der Verordnung ist, inwieweit sie auch für Nicht-Architekten und Nicht-Ingenieure gelten soll, wenn diese entsprechende Leistungen erbracht haben. Für die Praxis zählt die Leistung und nicht der Berufsstand, so daß auch Nicht-Architekten und Nicht-Ingenieure an das Preisrecht der HOAI gebunden sind. Ein Konflikt entsteht im Unterschied zwischen europarechtlichen Vorschriften und Inlandsrecht. Denn auf ausländische Architekten ist die neue HOAI nicht mehr anwendbar.

Es gibt zahlreiche Neuerungen mit der neuen Ausgabe. Dazu zählen vor allem Preis- und Honorarerhöhungen. Zum anderen wurden einzelne Paragraphen innerhalb der Verordnungen verschoben. Außerdem befindet sich eine zugehörige Cd-rom Ausgabe auf der Innenseite des Rückendeckels. Der Textband umfaßt insgesamt 144 Seiten.

Das Honorartabellenbuch, herausgegeben von den gleichen Autoren wie der Textband der HOAI enthält neben einem Tabellenwerk auf 475 Seiten ebenfalls eine Textausgabe der HOAI auf 116 Seiten reduziert. Wer das Tabellenbuch erwirbt, benötigt den Textband deshalb nicht mehr unabdinglich. Tabellen sind hilfreich, weil eine Preis- oder Honorarsuche vereinfacht wird. Für jedes Rechenbeispiel aus der Praxis findet sich im Buch eine Entsprechung in Tabellenform. Die HOAI gibt es aber nicht nur in der Ausgabe aus dem Werner Verlag. Beispielsweise der Beck Verlag bekannt für seine juristische Reihe gibt die neue HOAI ebenfalls heraus. Genauso ist im R. Müller Verlag eine Ausgabe erschienen. Eine Auswahl ist groß, die Preise für das Buch unter Berücksichtigung der Buchpreisbindung können jedoch variieren.

 

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vom 24. August 2010