Zwei schmale und ein breiter Band sollen
hier beschrieben werden, wobei die HOAI als das Regelwerk gilt, das im
mehrjährigen Turnus auf den Markt kommt und Verordnungen und
Paragraphen zur Kostenaufschlüsselung bei der Bauplanung liefert. Der
erste und schmalere Band, die HOAI 2009 Textausgabe, besteht nur
aus Verordnungen und Paragraphen, die um zahlreiche Textanlagen
zur Vervollständigung noch ergänzt wurden. Ein umfangreiches Tabellenwerk ist
in einem separaten Band, dem HOAI 2009 Tabellenhandbuch für das
Jahr 2010 erschienen. Hier werden anrechenbare Kosten die bei der
Gesamtplanung entstehen in Tabellenform wiedergegeben. Diese Übersicht
ist zudem nach verschiedenen Gebäudekriterien aufgeteilt. Ein anderer
Tabellenteil legt ausschließlich die Fläche bei Landschaftsplänen
zugrunde. Im Architektenvertragshandbuch von Eich+Eich wiederum
wird versucht, die Erkenntnisse, wie sie aus der aktuellen HOAI
entnommen wurden, in eine systematisch geordnete Checkliste zu bringen,
um dem Gebäudeplaner eine Anleitung zu liefern, damit der Sprachgebrauch der HOAI einfacher plausibel wird. Ausführende
bei der Gebäudeplanung sollen durch die Vielfalt an Paragraphen nicht zu
sehr überfordert werden. Aufgrund der am 18. August.2009 in Kraft
getretenen HOAI 2009 hielten es die Autoren für angebracht, die erste
Auflage des Handbuchs aus dem Werner Verlag vom März 2006 in einer 2.
Auflage zu erneuern.
Rainer und Anke Eich sind Sachverständige
für Architektenhonorare. Im einzelnen differenziert sich das Berufsfeld
der Autoren noch um einiges. In vorgerichtlichen Honorargesprächen wird
jedoch immer
wieder festgestellt, daß die Beteiligten meist nicht genug
vorbereitet sind, um Verhandlungen reibungslos durchführen zu können.
Architekt und Bauherr bringen nicht selten Begriffe ins Feld, deren
Inhalt und rechtliche Bedeutung verkannt werden. Mit dieser Aussage wird
zumindest im Vorwort
argumentiert. Oftmals werden Ansichten und Kommentare aus einem Urteil
kritiklos übernommen, heißt es. Hier setzen die Autoren an, um Nutzern
einen Teil der notwendigen Vorarbeit zu erleichtern. Denn mit dem
Handbuch soll ein praxisbezogener Architektenvertrag vermittelt werden.
Von Anfang an wird mit der Vorstellung aufgeräumt, man könne die Pflichten des Architekten
allein an
der HOAI festmachen. Anstelle dessen ist es aus Sicht der Autoren
notwendig, das vom Architekten zu planende Gebäude und dessen
Beschaffenheit näher zu beschreiben. Nur daran läßt sich ermessen,
inwieweit der Architekt das Werk geschaffen hat, das der Bauherr auch haben
wollte.
In der Reihenfolge der einzelnen
Paragraphen des Vertragsmusters erläutern Eich+Eich, was gegenüber einer
tradierten Vertragsgestaltung geändert werden muß, damit, und hier kommt
die Schlüsselaussage des Satzes, das Vertragsverhältnis zwischen Bauherr
und Planer auch im Streitfall und unter Berücksichtigung zweier Urteile
des Bundesgerichtshofs vom 24.06.2004 und vom 11.11.2004 sinn- und
schonungsvoller, auf jeden Fall aber gerechter als bisher, abgewickelt
werden kann.Was bisher über das
Architektenhandbuch gesagt wurde, entspricht soweit den Angaben, wie sie
in dem knappen Vorwort enthalten sind, wer jedoch selbst in das
Handbuch schaut, wird schnell überrascht sein über dessen Aufbau und
Strukturierung. Über Sinn und Zweck des Buches kann man streiten, denn
vieles erinnert in der Aufmachung an ein Arbeitsblatt mit Aufgaben- und
Fragestellungen. Es wird der Versuch unternommen mit didaktischen
Mitteln auf eine Richtigstellung hinzuweisen. Das geschieht in Form
eines Fragebogens, indem bestimmte Antworten angekreuzt werden anhand
derer auf die nächste Stufe des Fragebogens übergeleitet wird. Und so
fort bis der Vertrag vollständig zusammengestellt ist. Dieser Vordruck
im Buch wird am Seitenrand einfach mit Vertragsmuster bezeichnet.
Insgesamt enthält
das 151seitige Handbuch acht Kapitel, unterteilt in Vorwort; Einführung;
Vertragsmuster; Checklisten; Anmerkungen zum Vertragsmuster; Prüffähige
Honoraranrechnung; Bewertung der Leistungen; Auszug aus der HOAI 2009.
Im Anschluß ist dem Band eine Cd-rom beigelegt, die nicht mehr zu bieten
hat als den Fragebogen und die Checklisten zum ausfüllen.
Der Teil mit den
Anmerkungen zum Vertragsmuster geht auf jede einzelne Ziffer ein,
die vorher im Teil unter Vertragsmuster abgehandelt wurde und gibt
einige fachliche Erläuterungen hierzu. Vertragsparteien sind der
Besteller und der Unternehmer im allgemeinen auch als Auftraggeber
bezeichnet. Für den Auftragnehmer ist es wichtig, wer ihm gegenüber als
Auftraggeber entgegentritt, der rechtsfähig, teilsrechtsfähig oder nicht
rechtsfähig sein kann. Die Vertragsmuster bestehen aus über 80 Ziffern,
die einzelnen Gedankenschritten gleichzusetzen sind und nacheinander
abgearbeitet werden. Im Teil der Honorarrechnung folgt die Erläuterung
und eine Musterrechnung, in der nochmals jeder einzelne Punkt
einer Vertragsreglung aufgeführt ist. Genau genommen dürfte bei den
Verhandlungen jetzt eigentlich nichts mehr schief gehen. Dennoch gibt es
im nächsten Teil noch eine Bewertung der Leistungen nach Anlage
11 in § 33 HOAI, was man sich so vorstellen muß, daß jedem
Leistungspunkt ein anteilmäßiger Prozentwert durch die Autoren
zugeordnet wird. Durch die minutiöse Aufreihung der Arbeitsschritte wird
der sichere Planungsablauf möglich gemacht.
Die
HOAI 2009 in der Textausgabe ist eine Verordnung über die Honorare für
Architekten- und Ingenieurleistungen. Diese HOAI enthält
Berechnungsbeispiele, zusammengestellt von Dipl.-Ing. Werner Seiffert und
einer Einleitung von Rechtsanwalt Ulrich Locher. Die erste Fassung der HOAI geht auf das Jahr 1977 zurück und erlebte seither sechs Novellen.
Bisher galt die HOAI aus dem Jahr 1996.
Umstritten an der
Verordnung ist, inwieweit sie auch für Nicht-Architekten und
Nicht-Ingenieure gelten soll, wenn diese entsprechende Leistungen
erbracht haben. Für die Praxis zählt die Leistung und nicht der
Berufsstand, so daß auch Nicht-Architekten und Nicht-Ingenieure an das
Preisrecht der HOAI gebunden sind. Ein Konflikt
entsteht im Unterschied zwischen europarechtlichen Vorschriften und
Inlandsrecht. Denn auf ausländische Architekten ist die neue HOAI
nicht mehr anwendbar.
Es gibt zahlreiche
Neuerungen mit der neuen Ausgabe. Dazu zählen vor allem Preis- und
Honorarerhöhungen. Zum anderen wurden einzelne Paragraphen innerhalb der
Verordnungen verschoben. Außerdem befindet sich eine zugehörige Cd-rom
Ausgabe auf der Innenseite des Rückendeckels. Der Textband umfaßt
insgesamt 144 Seiten.
Das
Honorartabellenbuch, herausgegeben von den gleichen Autoren wie der
Textband der HOAI enthält neben einem Tabellenwerk auf 475 Seiten
ebenfalls eine Textausgabe der HOAI auf 116 Seiten reduziert.
Wer das Tabellenbuch erwirbt, benötigt den Textband deshalb nicht mehr unabdinglich. Tabellen sind hilfreich, weil eine Preis- oder Honorarsuche
vereinfacht wird. Für jedes Rechenbeispiel aus der Praxis findet sich im
Buch eine
Entsprechung in Tabellenform. Die HOAI gibt es aber nicht nur in der
Ausgabe aus dem Werner Verlag. Beispielsweise der Beck Verlag bekannt
für seine juristische Reihe gibt die neue HOAI ebenfalls heraus. Genauso
ist im R. Müller Verlag eine Ausgabe erschienen. Eine Auswahl ist groß, die
Preise für das Buch unter Berücksichtigung der Buchpreisbindung können jedoch
variieren.
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